Haftung

Grundsätzliche Haftung für alle Transporte      Gesetzliche Regelung der Haftungsregelung ist das Handelsgesetzbuch (HGB), vierter Abschnitt, teilweise in Verbindung mit dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) § 7a für alle Güter-, Möbel- und Umzugstransporte sowie für Kurierfahrten. Danach haftet LAST-TAXI Hamburg GmbH gegenüber dem Auftraggeber für alle durch LAST-TAXI an Transportunternehmer (Frachtführer) vergebenen Aufträge gem. § 425 HGB für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfristen entstehen. Im Gütertransport sowie bei Kurierfahrten ist gem. § 431 HGB die durch LAST-TAXI zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Gesamtsendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist oder nur eines entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist, begrenzt.

Spezifische Haftungsbegrenzung für den Gütertransport      Im Regelfall gilt der gesetzliche Haftungshöchstbetrag von 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht des entwerteten Teils einer Sendung bzw. der entwerteten Gesamtsendung. Dies entspricht ca. EUR 10 je Kilogramm. Bietet Ihnen die gesetzliche Höchsthaftung keinen ausreichenden Schutz, kann eine zusätzliche Transportversicherung auf Grundlage einer schriftlich einzureichenden Wertdeklaration abgeschlossen werden. Die Prämie wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Warenwert ermittelt und zzgl. gültiger Versicherungssteuer berechnet. Die Versicherung ist nur für den jeweils beauftragten Transport gültig.

Haftungsbegrenzung für Umzugstransporte     Die Haftung der LAST-TAXI Hamburg GmbH ist bei Umzugstransporten gem. § 451e HGB auf einen Betrag von EUR 620 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Über die Möglichkeiten eine weitergehende Haftung gegen Entgelt zu vereinbaren bzw. eine Transportversicherung abzuschließen, informieren wir Sie gerne.